Maskenpflicht in einer bayerischen Arztpraxis – VGH München lehnt Aufhebung ab

Ein Arzt wendet sich gegen die 4. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung . Der VGH München lehnt in seiner Entscheidung vom 29. Mai 2020 die Aufhebung ab. Er verweist aber darauf, dass dies aus medizinischer Sicht im Einzelfall selbst entschieden werden müssen.

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