Pfändung von Corona-Prämien unzulässig
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 25.08.2022, 8 AZR 14/22, bestätigt, dass Corona-Prämien nicht gepfändet werden können. Die Corona-Prämie wurde gezahlt, da sich die Mitarbeiterin in dem Fall einem Ansteckungsrisiko aussetzte. Insofern hat das Gericht die Corona-Prämie als Erschwerniszulage im Sinne von § 850a Nr. 3 ZPO angesehen.