Schimmelbefall und Mietminderung
Schimmelbefall ist immer wieder ein Problem in insbesondere älteren Häusern. Das Amtsgericht Bergisch Gladbach, Urteil vom 15.02.2018, 60 C 436/15, hat nunmehr eine bestimmte Größe für die Mietminderung festgelegt, wenn die gesamte Wohnung von Schimmelbefall betroffen ist. Insofern wurde dem Mieter eine Mietminderung von 80 % zugesprochen.