Corona-Bonus bis 1500€ steuerfrei

Das Bundesfinanzministerium hat nunmehr angekündigt, einen Betrag in Höhe von Euro 1500 steuerfrei und sozialversicherungsfrei zu stellen, wenn dieser als Coronabonus bezahlt wird. Voraussetzung ist jedoch, dass er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird.

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2 Kommentare

  • Sandra

    Guten Abend
    wird der Coronabonus auf die Verfahrenskostenbeihilfe angerechnet oder bleibt dieser unberührt?

    Danke
    Sandra T.

    • Dr. Übler

      Vielen Dank für die Anfrage. Es handelt sich meines Erachtens um einmalige Einkünfte, die auf den Zeitraum zu verteilen sind, für den sie gewährt werden. Da der Coronabonus im zweiten Halbjahr gezahlt werden kann, ist meines Erachtens dieser Betrag nur für das zweite Halbjahr 2020 zu verwenden und hierzu auf sechs Monate aufzuteilen. Rechtsprechung hierzu gibt es noch nicht. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte hier den Coronabonus einordnen. Eventuell kann es bedeutsam sein, hier Rechtsmittel einzulegen. Andererseits muss muss dann erneut Änderung der Raten im Jahr 2021 beantragt werden. Im Jahr 2021 fällt dann der Coronabonus wieder weg.

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