Corona – Verlängerte Abgabefrist für Lohnsteueranmeldungen
das Bundesministerium der Finanzen hat heute, am 23. April 2020, ein Schreiben veröffentlicht, wonach Arbeitgeber,die monatlich oder vierteljährlich ihre Lohnsteueranmeldung abgeben müssen, die Frist verlängern lassen können. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden und darf max. 2 Monate betragen.