Änderung sozialversicherungsrechtlicher Rechengrößen 2025

(1) Der Zusatzbeitrag für Kinderlose erhöht sich ab 1.1.25 von 1,7% auf 2,3%.

(2) Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung ändert sich von 3,4% auf 3,6%.

(3) Die Insolvenzgeldumlage erhöht sich von 0,06% auf 0,15%.

(4) Die Minijobgrenze erhöht sich in Anlehnung an die Erhöhung des Mindestlohns auf € 556,00.

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