Aufklärungspflicht über erheblichen Unfall beim Gebrauchtwagenkauf

Ein Gebrauchtfahrzeug kauft hierzulande schon fast jeder. Zum OLG Naumburg kam nun ein Fall in dem ein Gebrauchtwagen unter Haftungsausschluss verkauft wurde von einem Gebrauchtwagenhändler. Es stellte sich jedoch heraus, dass sich im Innenraum noch Glasscherben und Blutspritzer befanden. Das aufgesuchte Autohaus hatte dann darauf hingewiesen, dass ein schwerer Unfall erfolgt ist. Die Käuferin hat das Rechtsgeschäft angefochten und wollte das Fahrzeug Zug um Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückgeben. Das OLG Naumburg sprach ihr dies zu. Es bestünde zwar beim Gebrauchtwagenhändler keine Untersuchungspflicht, jedoch wenn Umstände vorliegen, die auf einen erheblichen Unfall schließen lassen (hier Glassplitter und Blutspritzer im Innenraum), dann bestünde diese Aufklärungspflicht mit der Folge, dass eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung möglich ist mit der Konsequenz der Rückgabe des Fahrzeugs Zug um Zug gegen Erstattung des Kaufpreises. Entschieden hat dies das OLG Naumburg mit Urteil vom 30.05.2022, 2 U 195/19.

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