Blitzer und Einsicht in alle Meßunterlagen

Der VerfGH Saarland hat wieder einmal deutlich gemacht, daß es einen Verstoß gegen den Grundsatz auf ein faires Verfahren nach Art. 103 GG darstellt, wenn nicht alle Daten aus einer Meßreihe, dem Betroffenen eines Bußgeldbescheides (bzw. dessen Verteidiger und dem beauftragten Sachverständigen) zur Verfügung stehen.

Den Wortlaut der Entscheidung findet sich hier:

https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/4494.htm

Auch das OLG Karlsruhe sieht dies ebenso:

https://verkehrsrecht.gfu.com/2019/07/olg-karlsruhe-bei-standardisierten-messverfahren-besteht-ein-einsichtsrecht-in-die-gesamte-messreihe/

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