Der Führerschein für das Kind beim Unterhalt
Wenn das Kind sich nun auf die Volljährigkeit zubewegt oder eine Fahrerlaubnis im Wege des begleitenden Fahrens erwerben will, stellt sich doch die Frage, ob der andere Elternteil für die Kosten der Fahrerlaubnis aufkommen muss und wenn ja, wie. Das Amtsgericht Würzburg hat mit Beschluss vom 02.02.2018, 7 F 2228/17, festgestellt, dass es sich um Mehrbedarf im Sinne des § 1610 Abs. 2 BGB handelt, nicht aber als Sonderbedarf.
Was ist nun der Unterschied? Mehrbedarf ist dann gegeben, wenn Kosten regelmäßig anfallen und das Übliche derart übersteigen, dass sie mit den Regelsätzen nicht erfasst werden können (siehe hierzu BGH FamRZ 2013, 1563). Dagegen ist Sonderbedarf ein unregelmäßiger, außergewöhnlich hoher Bedarf, der nur einmalig oder für eine absehbare begrenzte Zeit vorliegt. Die Abgrenzung fällt schwer. Das Amtsgericht Würzburg hat sich die Entscheidung auch nicht einfach gemacht. Beim Sonderbedarf sei als Voraussetzung darauf abzustellen, dass sowohl Unregelmäßigkeit als auch außergewöhnliche Höhe gegeben sein müssen. Beide Kriterien müssen kumulativ gegeben sein, um einen Sonderbedarf annehmen zu können. Die Kosten eines Führerscheins sind jedoch grundsätzlich vorhersehbar und planbar, weshalb sie grundsätzlich zum laufenden Unterhalt zu zählen sind. Insofern ist ein Mehrbedarf anzunehmen, der in den Regelbeträgen nicht abgebildet werden kann.
Ein Mehrbedarf kann aber nur dann durchgesetzt werden im Fall der Rückwirkung, wenn sich der Unterhaltspflichtige in Verzug befindet oder der Mehrbedarf zu einem Zeitpunkt anfällt, zudem er zu einer Auskunft über sein Vermögen aufgefordert wurde. Beim Sonderbedarf wären rückwirkende Forderungen problemlos ohne weitere Voraussetzungen dagegen möglich.
@ Holger Ringe
Kannst du das mal erläutern?
4 Tage ab 20.00 Uhr?
Wie geht das? Was ist über Tag, nach der Schule und vor 20.00 Uhr?
Zwitschern die Kinder zwischen Schule und 20.00 Uhr bei der Mutter und dir hin und her?
Wer ist ab Schulbeginn und bis 20.00 Uhr dann betreuende Person?
Etwas undurchsichtig finde ich leider.
Meine Tochter lebt seit November 2022 bei mir und ich bekomme Unterhalt, rund 500€
Die Mutter hält sich dadurch aus allem raus.
Hier sind inzwischen Kosten für Schulfahrkarte monatlich 49€, Klassenfahrt, 560€ Führerschein 2800€, 360€ Versicherung für PKW Fahrer unter 25, aufgelafen welche alleine zu stemmen sind und aus dem Unterhalt angespart werden soll, nur das die bisherigen Kosten schon höher als der Unterhalt sind um etwas anzusparen.
Bis November hatten wir ein Wechselmodell ohne Unterhalt, vorher drei Jahre allerdings ich umgekehrt gezahlt nur das es da keine fixen Kosten gab.
Bleibt also davon nichts übrig.um den. Lebensunterhalt zu bestreiten.
Aber es geht ja um mein Kind, sodass ich damit umgehen und leben kann, stecke selbst einiges zurück!
Grüße Frank
Ich komme hier gerne demnächst in einem Video darauf zurück.
Ich würde mich hier freuen, in entsprechende Information zu erhalten.
Denn alle Urteile beziehen sich immer nur auf dauerhafte Zahlungen und langfristige Planungen
Hallo, im Herbst werde ich gerne darauf eingehen. Jetzt ist erst mal Urlaub angesagt. Schönen Urlaub allen!
Hallo zusammen,
ich finde den Kommentar von Thomas-Ulf mega passend !!! Ich bin auch ein zahlender Vater von knapp 600,-€ im Monat und wurde jetzt auch tatsächlich gefragt ob ich die unplanmäßigen Mehrkosten von 1400,-€ für den Führerschein übernehme ……….
4 Tage vorher hatte ich meinen Sohn für einen Kurzurlaub nach Italien abgeholt und bei der Rückkehr wurde mir mitten bei auspacken diese Frage gestellt. Natürlich steht mein Sohn daneben und wird von der Mutter mit in die Sache reingezogen.
Jetzt hab ich natürlich ein Problem.
1. Mein Sohn hat ein schlechtes Gewissen der Mama gegenüber wenn ich nicht zahle
2 Meine jetzige Lebenspartnerin reißt mir den Kopf runter wenn ich bezahle.
Findet den Fehler
Obendrein hat die Mutter seit unserer Trennung vor über 3 Jahren nicht versucht einen Fulltime Job zu bekommen sondern arbeitet in ihrem Minijob weiter nur um ihre kleine nebenher Selbständigkeit weiter auszuüben.
Auch bleibt sie in der inzwischen viel zu großen und teuren Doppelhaushälfte wohnen, unterhält 2 Autos und hat tatsächlich die Frechheit mich so blöd dastehen zu lassen.
Einfach nur schade für die unschuldigen Kinder das sie solchen Situationen ausgesetzt werden.
Ah, nicht zu vergessen ………. die Mutter wollte die Trennung damals und da war es auch egal wie ich für meine erste eigene Wohnung die Kaution, Miete und Einrichtung finanziert bekomme ………. geholfen hat sie mir dabei natürlich nicht.
Grüße Jörg
Die Kosten eines Führerscheins sind jedoch grundsätzlich vorhersehbar und planbar. Das ist ein Satz, den die Kindesmütter anscheinend gänzlich nicht beherzigen. Es ist schon krass, sich zusatzlich für den Führerschein an den Kosten sich beteiligen zu sollen. Zumal, wie bei mir, noch nicht mal persönlicher Kontakt (Vater und Sohn) seit 2 Jahren stattfindet.. Die Hand aufhalten, dass können alle, und dies wird gänzlich ausgenutzt. What a wonderfull World.. Sicher kommen jetzt Kommentare, ja für die Kinder muss alles getan werden. Stimmt. Aber ohne verherige Absprache einfach einen Brief vom fürsoglichen Jugendamt geschickt zu bekommen, das ist für meine Begriffe doch schon dreist und erbärmlich. Achso, und von wegen “ Mehrbedarf „. Meine Zahlung von 402,00€ monatlich, sind pünktlich und immer gezahlt worden.. Von Verzug kann bei mir keine Rede sein.
Und für 402 Euro pro Monat, soll für ein quasi erwachsenes Kind der monatliche Mehrbedarf für Miete, Nebenkosten, Kleidung, Urlaub, Bildung, Freizeit gedeckt werden? Das ist echt peinlich. Angenommen, ein Kind hat ein eigenes Zimmer, sagen wir mal 10qm und die Mietkosten sind 12 -14 Euro pro qm. Dann kann man recht einfach überschlagen wie viel 402 Euro pro Monat für ein fast erwachsenes Kind „Wert“ sind. Was spielt die Aussage nach Kontakt zum Kind für eine Rolle. Es wurde eine Entscheidung getroffen unverhütet miteinander zu verkehren. Demnach trägt man mit oder ohne Kontakt die Verantwortung für das Kind, das absolut nichts dafür kann, dass die leiblichen Eltern nicht miteinander auskommen. Ich selbst bin geschiedener Vater zweier Jungs. Mein Großer macht jetzt den Führerschein zum begleiteten Fahren ab 17. Ich würde mich in den Boden schämen, wenn ich meinem Sohn nicht beim Führerschein unterstützen würde, unabhängig vom Unterhalt (der in keinster Weise reale Kosten abdeckt).
Dummes Geschwätz. Wer hat uns denn den Führerschein bezahlt? Niemand. Der heutigen Generation soll alles in den Allerwertesten geschoben werden. Dass Väter die Unterhalt zahlen jetzt auch noch den Führerschein zahlen sollen ist ja wohl die Höhe. Natürlich reichen 400 Euro nicht für den vollen Lebensunterhalt…dass wäre ja auch ein Witz… wir mussten den auch selbst verdienen… und ja… das hat viel mit persönlichem kontakt zu tun. Denn dann kann man und muss man reden … und nicht so pauschal sagen eure Kinder müsst ihr unterstützen. Müssen wir…aber wir müssen nicht alles zahlen…..schon garnicht wenn sie keinen Kontakt zu uns möchten.
Hallo Männer in der Runde,
Ist setze noch einen drauf, Ich habe zwei Mädels 17 und 12 Jahre bei leben 4 Tage bei mir .und 3 Tage bei der Mutter. Von den 4 Tage aber beide erst ab 20.00 bei mir. Bekommen Essen Trinken Zimmer jeder im Einfamilienhaus. Ich drücke jeden Monat 1550€ ab. Und jetzt verlangt die Kindsmutter noch das ich den Führerschein bezahlen soll. Findet den Fehler in unseren Rechtsstaat. Unfassbar die Kindsmutter dient 3000€ Netto. Gruss Holger
Hallo Stefan
Ich musste gerade zweimal lesen, ob ich mich nicht verlesen habe. Danke! Für so viel Verstand und vor allem Vaterliebe. Ich bin eine alleinerziehende Mutter, einer 18jährigen Tochter, seit sie 2 Jahre alt ist. Für jede!!!!! Altersentsprechende Anpassung musste ich zum Anwalt, aufs Jugendamt wurde einfach nicht reagiert Abgesehen von den ganzen Anwaltskosten über die Jahre hinweg, die ich natürlich selbst zahlen muss, damit meine Tochter zu ihrem Recht kommt. Für mich habe ich nie etwas verlangt, sondern ich habe sofort angefangen zu arbeiten. Vater hat seit etlichen Jahren keinen Kontakt und das liegt nicht an uns. Nun läuft es über unsere Tochter und Anwalt, da er meint, trotz Titel, keinen Unterhalt mehr zahlen zu müssen. Sie hat mit 17 das Abi gemacht und auf Raten der Berufsberatung (mit 5 in die Schule und es gab nur G8) macht sie einen BFD auch zur Vorbereitung auf ihr Studium, bei dem ein Praktikum vorgegeben ist. Interessiert den Vater oder dessen Anwältin nicht, er will gar nichts mehr zahlen, da sie selbst für ihren Unterhalt verantwortlich ist. Sie bekommt ein kleines Taschengeld beim BFD für Vollzeitarbeit, also fernab von jeglicher Möglichkeit, sich den Unterhalt „selbst zu verdienen“.
Sorry, ist lang geworden. Einfach mal eine Sicht von einer Mutter, die einen ganz normalen Beruf hat und sich die Anwaltskosten jedes mal gut überlegen muss. Deutschland ist in ganz vielen Punkten leider nicht gerecht. Es gibt bestimmt auch andere Mütter, ohne Frage, Aber das eine !8 jährige ernsthaft Anwaltskosten für ihren Unterhalt bezahlen muss (und in dem Fall natürlich ich), kann nicht sein. Sie liegt weiß Gott nicht auf der faulen Haut.
Deine Kinder und Ex Frau können sich glücklich schätzen, einen Verantwortungsbewussten Part an ihrer Seite zu haben. Und genau darum geht es wie du so schön sagst: Verantwortung (neben der Liebe die anscheinend nicht automatisch vorhanden ist bei manchen).