Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Schwerhörigkeit

Das Verwaltungsgericht Würzburg musste sich mit Beschluss vom 16.09.2019, W 6 S 19.1103, mit der Frage befassen, wann eine hochgradige Schwerhörigkeit zum Verlust der Fahreignung führt. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass bezogen auf beide Ohren ein Hörverlust von 60 % oder mehr vorliegen muss, damit die Fahreignung nicht mehr gegeben ist.  

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