Geschenke an Mitarbeiter bis € 60,00 steuer- und sozialversicherungsfrei bei besonderem persönlichem Anlass
Arbeitgeber können Ihren Mitarbeitern Sachzuwendungen bis zu einem Wert von € 60,00 als Aufmerksamkeit steuerfrei und sozialversicherungsfrei zukommen lassen. Voraussetzung ist ein besonderer persönlicher Anlass im privaten oder beruflichen Bereich. Hierzu gehören zum Beispiel der Geburtstag, Heirat, Geburt eines Kindes, berufliches Jubiläum oder bestandene Prüfung. Bis zu einem Betrag von € 60,00 einschließlich Umsatzsteuer sind diese Lohnsteuerfrei und sozialversicherungsfrei. Festgehalten ist dies in Lohnsteuerrichtlinie R19.6 Abs. 1 Satz 2.