Mehr als 100 km/h innerorts führt auch bei Vorfahrt zur Alleinhaftung

Tatsächlich gibt es Zeitgenossen, die innerorts trotz gesetzlicher Beschränkung auf 50 km/h dennoch mit weit über 100 km/h durch die Stadt rasen. Natürlich haben sie auch unter bestimmten Umständen Vorfahrt. Wenn jedoch sich ein Unfall ereignet, bei dem der Raser Vorfahrt hat, so führt dies dennoch zu einer Alleinhaftung des Rasers, wenn er die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts um mehr als das Doppelte überschreitet. Dies musste das Kammergericht in Berlin mit Urteil vom 22.08.2019, 22 U 33/18, entscheiden. Der Verkehrsverstoß sei so besonders schwerwiegend, dass dieser in der Regel zu einer Alleinhaftung führt.

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