Mehr als 100 km/h innerorts führt zur Alleinhaftung auch bei Vorfahrt

Einen besonders krassen Fall einer Geschwindigkeitsüberschreitung musste sich das Kammergericht in Berling vornehmen. Der Kläger fuhr mit weit mehr als 100 km/h innerorts durch die Stadt. An einer Kreuzung, an der er Vorfahrt hatte, wurde ihm die Vorfahrt genommen. Es erfolgte ein erheblicher Unfall, aus dem der Kläger einen erheblichen Schmerzensgeldanspruch geltend gemacht hat. Das Kammergericht verneinte den Schmerzensgeldanspruch mit der Begründung, die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als das Doppelte, innerorts absolut über 100 km/h, führt zu einer Alleinhaftung desjenigen, der so schnell fährt, auch wenn der Handelnde an sich eindeutig die Vorfahrt hat. Ein Mitverschulden desjenigen, der dem Handelnden gegenüber die Vorfahrt verletzt hat, tritt hier vollständig zurück. Es handelt sich um einen derart besonders schwerwiegenden Verkehrsverstoß, bei dem kein Raum mehr für eine Haftung des Vorfahrtsverletzers bleibt.