Parken auf einem Privatgrundstück und abschleppen – hier: Verwahrungskosten

Natürlich darf man aufgrund unberechtigten Parkens auf einem Privatgrundstück ohne Genehmigung oder Zustimmung abgeschleppt werden. Es stellt sich jedoch die Frage, ob die Verwahrungskosten zu erstatten sind und inwieweit. Wird das Fahrzeug auf dem Gelände des Abschleppunternehmens geparkt, so stellt dies nach Auffassung des OLG Dresden, Urteil vom 15.09.2022, 8 U 328/22, keinen Schadenersatzposten durch Besitzstörung gem. § 823 Abs. 2 i.V.m. § 848 Abs. 1 BGB dar. Es besteht jedoch ein Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag gem. §§ 677, 683, 670 BGB. Voraussetzung ist jedoch, dass kein entgegenstehender Wille des Fahrzeugeigentümers zu erkennen ist. Das Gericht teilt jedoch nicht mit, worin dieser bestehen könne oder wann dieser anzunehmen sein sollte.