Pressemitteilung

Pressemitteilung Nr. 62/2026
02.10.2026 11:05 Uhr

Wer sich mit einer Fluggesellschaft streitet, etwa über eine Entschädigung für einen verspäteten oder annullierten Flug, kann ein kostenloses außergerichtliches Schlichtungsverfahren führen. Diese Verfahren sollen künftig schneller und effizienter werden. Reagiert eine Fluggesellschaft nicht auf ein Schlichtungsverfahren, soll die Schlichtungsstelle des Bundesamts für Justiz (BfJ) künftig darauf verzichten können, einen Schlichtungsvorschlag auszuarbeiten. Die gewonnene Zeit kommt den Verfahren zugute, in denen eine Einigung realistisch ist. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat dazu heute einen Verordnungsentwurf veröffentlicht.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu: 

„Wenn beim Flug in den Urlaub nicht alles rund läuft, dann müssen Verbraucherinnen und Verbraucher schnell und unkompliziert zu ihrem Recht kommen. Die außergerichtliche Schlichtung für Fluggastrechte ist dafür genau das richtige Instrument: schnell, effizient und für Verbraucher kostenlos. Gleichzeitig entlastet sie die Gerichte – denn jede erfolgreiche Schlichtung erspart ein Gerichtsverfahren.

Wir wollen, dass mehr Streitigkeiten im Luftverkehr durch Schlichtung gelöst werden – und schaffen dafür die richtigen Anreize. Deshalb machen wir die Verfahren flexibler und sorgen zugleich dafür, dass es sich für Fluggesellschaften nicht lohnt, Schlichtungsverfahren einfach auszusitzen.“ 

Dreimal so viele Verfahren wie 2015 

Verbraucherinnen und Verbraucher können bei Streitigkeiten über Rechte aus einer Luftbeförderung ein Schlichtungsverfahren einleiten – unabhängig davon, wie groß eine Airline ist, wo sie ihren Sitz hat und ob sie sich zuvor für die Teilnahme an Schlichtungsverfahren entschieden hat.

Die Schlichtung hat sich im Luftverkehr bewährt. Streitigkeiten lassen sich damit rasch und kostengünstig beilegen, ohne dass jemand vor Gericht ziehen muss. Davon profitieren sowohl Reisende als auch Luftfahrtunternehmen. Für Reisende ist das Schlichtungsverfahren grundsätzlich kostenlos.

Entsprechend stark ist die Nachfrage. Viele Luftfahrtunternehmen, die in Deutschland tätig sind, haben sich der privatrechtlich organisierten Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. angeschlossen. Für Luftfahrunternehmen, die keiner anerkannten privaten Schlichtungsstelle angehören, ist die Schlichtungsstelle Luftverkehr des BfJ zuständig. Bei der Schlichtungsstelle des BfJ hat sich die Zahl der Anträge seit 2015 mehr als verdreifacht. Die Stelle ist dadurch stark ausgelastet, und es wird zunehmend schwierig, die Verfahren zügig abzuschließen. Gerade darin liegt aber der Vorteil der Schlichtung gegenüber einem Gerichtsverfahren.

Bislang muss die Schlichtungsstelle in jedem Verfahren einen Schlichtungsvorschlag erarbeiten, auch wenn die Fluggesellschaft sich gar nicht äußert. Eine Einigung ist in solchen Fällen erfahrungsgemäß kaum zu erwarten. Zeit und Arbeit fließen so in Vorschläge, die kaum Aussicht auf Erfolg haben. Diese Kapazitäten fehlen dann bei Verfahren, in denen eine Einigung wahrscheinlich ist. 

Flexiblere Schlichtungsverfahren 

Nach dem Entwurf soll die Schlichtungsstelle des BfJ künftig mehr Spielraum haben. Sie soll auf einen Schlichtungsvorschlag nach pflichtgemäßem Ermessen verzichten können, wenn das Luftfahrtunternehmen im Verfahren nicht reagiert und deshalb eine Einigung unwahrscheinlich ist.

Für Reisende bedeutet das, dass sie künftig schneller mit einem Ergebnis rechnen können. Sie müssen nicht mehr lange auf einen Schlichtungsvorschlag warten, der ohnehin wenig Erfolgsaussichten hat. Dort, wo ein Schlichtungsvorschlag Reisende und Fluggesellschaften weiterbringen kann, kann die Schlichtungsstelle die freiwerdenden Kapazitäten einsetzen.

Für die Fluggesellschaft wird das Verfahren aber dadurch nicht billiger: Sie zahlt die volle Verfahrensgebühr, auch wenn kein Schlichtungsvorschlag erstellt wird. So soll es sich für Fluggesellschaften nicht lohnen, Schlichtungsverfahren einfach auszusitzen. Die dafür nötige Änderung des Gebührenrechts ist Gegenstand eines Gesetzentwurfs, der ebenfalls heute veröffentlicht wird.

Der Verordnungsentwurf zur Änderung der Luftverkehrsschlichtungsverordnung wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 30. Oktober 2026 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht.

Den Verordnungsentwurf sowie weitergehende Informationen und Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier.

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