Radfahren kann bei Alkohol auf dem Rad auch verboten werden

Das VG Neustadt befasste sich in seiner Entscheidung vom 12.08.2020, 1 K 48/20, damit, dass bei einem Radfahrer mit 1,73 ‰ am Lenker festgestellt wurde. Dies war aber nur das Ergebnis des Atemalkoholtests. Die Blutalkoholkonzentration belief sich jedoch auf 2,21 ‰.
Das Gericht billigte das Radfahrverbot, da ein medizinisch psychologisches Gutachten hierüber vorzulegen sei. Die Anforderung hierzu sei auch in diesen Fällen rechtmäßig.