Tankstellenschwamm verkratzt Motorhaube

Jeder kennt das. An so ziemlich jeder Tankstelle findet sich ein Eimer mit einem Schwamm, der zur Scheibenreinigung dienen soll. Im Bereich des Landgerichts Coburg nutzte ein Autofahrer diesen zur Reinigung der Motorhaube. Diese wurde verkratzt. Das Landgericht Coburg (Urteil vom 15.03.2019, 33 S 70/18) wies die Klage des Fahrzeugbesitzers gegen den Tankstellenbetreiber ab. Der Fahrzeugbesitzer habe dies allein zu verantworten. Eine Verkehrssicherungspflichtverletzung des Tankstellenbetreibers sei nicht ersichtlich. Zu spekulieren bleibt über den genauen Grund. Es ist anzunehmen, dass über den Zustand des Schwammes, der lediglich aus Höflichkeit zur Verfügung gestellt wird, der nur für die Scheibenreinigung dient oder der Tankstellennutzer hier selbst schauen muss, ob der Schwamm zur Motorhaubenreinigung geeignet ist.