Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 7 Satz 1 Buchstabe d Umsatzsteuergesetz (UStG)

BMF Schreiben vom 09.10.2023

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