Verwalterbestellung im Wohnungseigentumsrecht
Das
Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.03.2018, 2-09 S 74/17,
sprach der Wohnungseigentümerversammlung einen erheblichen Spielraum bei der Bestellung eines Verwalters zu. Für unvertretbar hielt es eine Bestellung, wenn der Bewerber nicht über die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen verfügt. Unerheblich ist jedoch, wenn der Verwalter mit einem Wohnungseigentümer vereinzelt falsche Entscheidungen trifft – vorliegend ging es um die Einsicht in Verwaltungsunterlagen.