Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus
(COVID-19/SARS-CoV-2);
Weitere Verlängerung der verfahrensrechtlichen Steuererleichterungen

BMF Schreiben vom 07.12.2021

Bei Unternehmen mit nachweislich coronabedingtem Umsatzrückgang ist eine Stundung der Nachzahlungen möglich, die jetzt noch verlängert wurde. Genaues finden Sie im unten stehenden Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen.

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