Corona – Bayern Öffnungen und Maskenpflicht – Lesefassung
Hier finden Sie die Lesefassung der Corona Maßnahmen Bayern aufgrund der 2. Bayerischen Infektionsschutzgesetz Maßnahmenverordnung und der erfolgten Änderung.
Rechtsanwalt und Steuerberatung
Hier finden Sie die Lesefassung der Corona Maßnahmen Bayern aufgrund der 2. Bayerischen Infektionsschutzgesetz Maßnahmenverordnung und der erfolgten Änderung.
Die Bayerische Staatsregierung hat mit Wirkung zum 27.04.2020 die Masken Pflicht eingeführt. Hier der Wortlaut.
das Bundesministerium der Finanzen hat heute, am 23. April 2020, ein Schreiben veröffentlicht, wonach Arbeitgeber,die monatlich oder vierteljährlich ihre Lohnsteueranmeldung abgeben müssen, die Frist verlängern lassen können. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden und darf max. 2 Monate betragen.
Hier die Beschlüsse des Kabinetts vom 16.04.2020:
https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-16-april-2020/