Rechengrößen der Sozialversicherung 2022

Das Bundeskabinett hat die Sozialversicherungsrechengrößen 2022 nunmehr beschlossen. Danach ergibt sich Folgendes:

  • Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung West € 7.050,00 pro Monat
  • Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung Ost € 6.750,00 pro Monat
  • Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) verbleibt unverändert bei € 64.350,00
  • Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2022 in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt bei € 28.050,00 jährlich bzw. € 4.837,50 monatlich

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