Und es gibt sie doch: Mehrwertsteuer trotz fiktiver Abrechnung beim Unfallschaden

Wird im Fall eines Verkehrsunfalls eine fiktive Abrechnung gewählt, so kann im Fall einer sach- und fachgerecht durchgeführten Eigenreparatur nicht auf die tatsächlich entstandenen Bruttokosten beschränkt werden. Der Geschädigte kann weiter den Ersatz der Mehrwertsteuer für angekaufte Ersatzteile verlangen (LG Saarbrücken, Urteil vom 07.06.2019, 13 S 50/19).

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