Zweckentfremdung von Wohnraum: Bußgeld € 33.000,00

In einem vom

Amtsgericht München, 1119 OWi 258 Js 199344/16,

zu entscheidenden Fall musste sich ein Betroffener einem deutlichen Bußgeld in Höhe von € 33.000,00 gegenübersehen, nachdem er Wohnraum ungenehmigt an Medizintouristen überlassen hat. Dies stellt eine Zweckentfremdung von Wohnraum, wie das Amtsgericht München am 28.09.2017 entschied.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert