Mieterhöhung wegen Aufzugs zulässig

Das

AG Brandenburg, Urteil vom 31.08.2018, 31 C 298/17,

musste darüber entscheiden, ob die Mieterhöhung wegen Einbau eines Aufzugs in ein fünfstöckiges Haus eine Mieterhöhung rechtfertigt. Die Mieter verteidigten sich gegen die Mieterhöhung dahingehend, dass es sich um eine sogenannte „Luxussanierung“ handeln würde. Das Amtsgericht hielt jedoch den Einbau eines Aufzugs/Fahrstuhls grundsätzlich eine Maßnahme zur Verbesserung der Mietsache im Sinne von § 555b BGB. Dies würde nur dann nicht gelten, wenn der Mieter einer Erdgeschosswohnung diesen Aufzug nicht nutzen kann oder sich nur dieser darauf beschränkt, die Wohnungen in höheren Etagen leichter erreichen zu können. Führt der Aufzug/Fahrstuhl auch in das Keller- oder Tiefgaragengeschoss, besteht auch für den Erdgeschossmieter ein Gebrauchsvorteil. Eine „Luxusmodernisierung“ – sowie kein rechtlicher Begriff – liegt jedoch insofern nicht vor, insbesondere da dieser von größeren Teilen der wohnungssuchtenden Bevölkerung zum Einen erwartet und zum Anderen im Rahmen der steigenden Lebenserwartung sogar vorausgesetzt wird.

Zu entscheiden hatte das AG Brandenburg über eine Wohnung im dritten Stock.

Keine Überlassung der Mietwohnung an die Kinder des Mieters

Es ist zwar verständlich, wenn der nicht aus Deutschland stammende Mieter in sein Heimatland zurückkehrt. Er ist jedoch nicht berechtigt, die Wohnung vollständig seinen Kindern zu überlassen. Insofern ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis ordentlich fristgemäß zu kündigen. Dies hat das Kammergericht, Urteil vom 15.01.2018, 8 U 169/16, so entschieden.

Der Mieter hätte auch ohne Weiteres mit dem Vermieter hierüber verhandeln können.

Ergänzungspfleger bei Ansprüchen des Kindes

Will ein Elternteil Ansprüche des Kindes gegen den anderen sorgeberechtigten Elternteil geltend machen, so muss ein Ergänzungspfleger eingesetzt werden. Es ist grundsätzlich nicht möglich, die Vertretungsmacht eines ansonsten sorgeberechtigten Elternteils zur Durchsetzung einer zivilrechtlichen Forderung des Kindes gegen den anderen Elternteil zu begründen. Das OLG Celle hat dies in seinem Beschluss vom 03.07.2018, 17 UF 64/18, festgehalten.

Hinweis: Für Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil, auch wenn gemeinsames Sorgerecht besteht, gibt es andere speziellere Vorschriften.

Das OLG Celle hatte auch über ein angebliches Darlehen bzw. dessen Rückzahlung zu entscheiden. Grundliegende Rechtsvorschrift ist § 1628 BGB.

Keine Vergütung für Zahnarzt bei fehlerhaften Implantaten

Gegenstand eines aktuellen Falls beim Bundesgerichtshof war die Forderung eines Anwalts nach Vergütung. Die Patientin ließ sich acht Implantate einsetzen. Die Patientin brach die Behandlung ab. Für die erbrachten Teilleistungen wollte der Zahnarzt seine Vergütung. Ein Nachbehandler musste jedoch feststellen, dass die Implantate unbrauchbar seien, weil sie nicht tief genug in den Kieferknochen eingebracht wurden. Zudem seien sie falsch positioniert worden. Eine entsprechende prothetische Versorgung des Gebisses konnte nicht mehr bewirkt werden. Während die Vorinstanz noch einen Teilanspruch von € 16.960,00 statt der eingeklagten fast € 34.000,00 bejahte, lehnte der Bundesgerichtshof einen Vergütungsanspruch ab, da die Leistungen nutzlos gewesen seien. Es greife insofern § 628 Abs. 1 S. 2 Fall 2 BGB. Zwar beinhalte ein Behandlungsvertrag keinen Anspruch auf Gelingen. Im Fall eines Behandlungsfehlers könne sich jedoch ein Gegenanspruch aus § 628 Abs. 1 S. 2 BGB bzw. § 280 Abs. 1 BGB ergeben. Insofern war wegen schulhaft vertragsbedingtem Verhalten auch die Kündigung des Behandlungsvertrages berechtigt. Deswegen bestünden keine Ansprüche.

Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften und Berechtigung zum Führen von Aktivprozessen

Damit ein Hausverwalter sogenannte Aktivprozesse führen darf, bedarf es hierzu einer Vereinbarung oder eines Beschlusses nach § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 WEG. Der Verwaltervertrag alleine hierzu genügt nicht. Es muss eine Berechtigung entweder in der Teilungserklärung oder ein Beschluss im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung gefasst werden. Hierauf verweist das Amtsgericht Berlin Mitte, Beschluss vom 28.05.2018, 96 C 13/18.

Unterhalt des Kindes bei freiwilligem sozialem Jahr

Das

OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.04.2018, 2 UF 135/17,

hat entschieden, dass ein Unterhaltsanspruch des Kindes gegen die Eltern auch dann bestehen kann, wenn sich das Kind im freiwilligen sozialen Jahr befindet. Im zu entscheidenden Fall war das Kind noch minderjährig. Hierfür ist im Gegensatz zu den Unterhaltsansprüchen Volljähriger im freiwilligen sozialen Jahr dem Kind der Schutz des § 1603 Abs. 2 S. 1 BGB zuzusprechen. Zudem hat der Unterhaltsschuldner (hier der Vater) seine Zustimmung zur Absolvierung des freiwilligen sozialen Jahres durch den minderjährigen Sohn erteilt.

Es ist darauf hinzuweisen, dass dies hier eine Sonderfallrechtsprechung im Gegensatz zur Rechtsprechung bezogen auf das volljährige Kind im freiwilligen sozialen Jahr handelt (zu Letzterem OLG Naumburg, NJW-RR 2007, 1380; OLG Stuttgart, FamRZ 2007, 1353; OLG Hamm, NZV 2014, 232; OLG Karlsruhe, FamRZ 2012, 1648).

Einzugsermächtigung nicht für konkludente Erweiterung der Nebenkostenabrechnung

Wieder einmal erfolgt Streit um die Nebenkosten, der vor dem Amtsgericht Bremen endete. Dieses entschied in seinem Urteil vom 16.08.2018, 9 C 36/18, dass auch bei jahrelanger Lastschrifteinzugsermächtigung keine weiteren Positionen in die Nebenkostenabrechnung aufgenommen werden dürfen. Die Erweiterung der Umlage auf neue Positionen in einer Betriebskostenabrechnung kann der Mieter ausschließlich unter besonderen Umständen dahingehend verstehen, dass der Vermieter eine vertragliche Änderung vornehmen wollte. Das AG Bremen verweist insoweit auf die Entscheidung des BGH, Urteil vom 09.07.2014, VIII ZR 36/14. Der BGH bestätigt seine Entscheidung damit aus dem Jahr 2008 (NJW 2008, 283). Der BGH hat in dem genannten Urteil genannt, dass eine Ankündigung weitere Nebenkosten erheben zu wollen (telefonisch oder schriftlich) unter Umständen ein Angebot zur Änderung der Betriebskostenumlagevereinbarung sein kann.

Es bleibt dabei. Eine Änderung des Mietvertrags auf Einbeziehung der Nebenkosten oder bestimmter Nebenkostenpositionen kann nicht durch Übersendung der Abrechnung und Zahlung alleine angenommen werden.

Beschluss über Instandsetzungsmaßnahmen bei einer WEG

Die Beschlüsse einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) müssen hinreichend bestimmt sein. Dies liegt nur dann vor, wenn zwar auf vorliegende Planungen eine Ingenieurbüros verwiesen wird und das ausführende Unternehmen genannt ist. Ist das ausführende Unternehmen nicht genannt, ist der Beschluss anfechtbar. Hier hat das AG Marl, Urteil vom 19.03.2018, 34 C 8/17, entschieden.

Waschmaschine in der Wohnung ist zulässig

 Immer wieder tauchen Fragen auf, ob man eine Waschmaschine in der Wohnung benutzen darf. Verschiedene Gerichte haben schon entschieden, dass zum Gebrauch einer Wohnung grundsätzlich auch der Betrieb von Haushaltsmaschinen gehört, die in der Wohnung aufgestellt werden können und üblicherweise betrieben werden. Eine Waschmaschine, die gegen Wasserauslaufen gesichert ist, gehört zu den üblichen Haushaltsgegenständen (AG Eschweiler, Urteil vom 05.04.2013, 96 C 268/12).

Das gleiche gilt auch für Eigentumswohnungen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 04.12.2000, 20 W 414/99).

Was das Trocknen in der Wohnung betrifft, hat das Amtsgericht Düsseldorf (Beschluss vom 31.03.2008, 53 C 1736/08) entschieden, dass bei Vorhandensein eines Gemeinschaftstrockenkellers sowie einer entsprechenden Regelung in der Hausordnung das Wäschetrocknen in der Wohnung nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung gehört. Andererseits könne das Trocknen von Wäsche auf dem Balkon oder in einem Trockner in der Mietwohnung nicht vom Vermieter untersagt werden. Ist jedoch ein Gemeinschaftswäschekeller vorhanden, so kann im Mietvertrag aufgenommen werden, dass dieser benutzt werden muss.

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