Langer Nutzungsausfall bei Verkehrsunfall

Auch ein Nutzungsersatz auf die Dauer von einem Jahr ist möglich. Das Landgericht Bielefeld hat mit Urteil vom 15.11.2019, 2 O 85/16, dies einem Unfallgeschädigten zugesprochen. Der Vorhalt, ein Interimsfahrzeug bis zur Fertigstellung der Reparatur anzuschaffen, hatte konkret keinen Erfolg, da der Unfallgeschädigte hier keine Möglichkeiten hatte, dies vorzufinanzieren. Auch musste aufgrund der finanziellen Verhältnisse der Geschädigte die Reparatur nicht vorfinanzieren. Dem Unfallgeschädigten ist auch nicht zuzurechnen, dass Teile für das Fahrzeug nicht schnell geliefert werden konnten. Weiter war Hintergrund des Zuspruchs der langen Nutzungsausfalldauer, dass die Reparaturfirma Ihre Leistung von einer Vorschusszahlung abhängig gemacht hat, die die Versicherung nur zögerlich und nur teilweise erbrachte. Nach Abschluss der Reparatur verweigerte die Reparaturfirma die Herausgabe mit Berufung auf das Unternehmerpfandrecht, weil die Forderung nicht vollständig beglichen worden sei. Dies sei rechtens und folglich wegen der verzögerten Zahlung durch die Versicherung.

Wechsel des Fahrstreifens im Kreisverkehr

In einem zweispurigen Kreisverkehr besteht häufiger das Problem, vom inneren Fahrstreifen auf den äußeren zu gelangen, um dann aus dem Kreisverkehr ausfahren zu können. Auch in einem Kreisverkehr gelten die Voraussetzungen des § 9 Abs. 1, Abs. 3 StVO sowie § 7 Abs. 5 StVO. Insofern darf ein Fahrstreifenwechsel nur erfolgen, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist, wobei der Fahrstreifenwechsel rechtzeitig und deutlich mit Fahrtrichtungsanzeigern anzukündigen ist. Einfach ausgedrückt bedeutet dies einfach rechtzeitig blinken. Das Blinken alleine gewährt jedoch hier kein Vorfahrtsrecht. Die Gefährdung anderer muss ausgeschlossen sein. Beim Herausfahren aus dem Kreisverkehr ist ebenfalls rechtzeitig und deutlich zu blinken, wobei auch auf den nachfolgenden Verkehr zu achten ist. Hier ist im Streitfall auch von einem Beweis des ersten Anscheins auszugehen, weshalb einen anderen Sachverhalt derjenige beweisen muss, der sich hierauf beruft.

Dies hat das OLG Hamm mit Urteil vom 04.02.2020, 9 U 90/19, nochmals dargestellt. Neuigkeiten ergeben sich hierdurch nicht.

Abstellen von Fahrzeugen außerhalb eines Carports

Ob ein Mieter ein Fahrzeug außerhalb eines Carports abstellen darf, richtet sich nach dem Inhalt des Mietvertrages. Ist dort die Vermietung eines Carports enthalten, muss dieser auch genutzt werden, wenn der Mietvertrag keine konkrete Regelung zu anderen Abstellmöglichkeiten umfasst. Andererseits muss geprüft werden, ob die Mieter die Nutzung einer anderen Stellfläche oder abstrakt auf dem Grund des Vermieters gestattet wird oder ob sie vom Mietgebrauch erfass ist, so muss der Vertrag nach Treu und Glauben und die Verkehrsanschauung ausgelegt werden. Hierzu entschied das OLG Brandenburg mit Urteil vom 18.02.2020, 3 U 65/19.

Hinweispflicht einer Reparaturwerkstatt bei weiteren Mängeln

Selbstverständlich ist eine Reparaturwerkstatt bei einem konkreten eingeschränkten Reparaturauftrag nicht verpflichtet, sämtliche Teile des zu reparierenden Fahrzeugs ohne weiteren Reparaturauftrag zu überprüfen. Andererseits ist sie verpflichtet, einen Mangel, den sie bei der Vornahme der Reparatur erkennt oder erkennen kann, diesen dem Kunden mitzuteilen, damit dieser eine Entscheidung treffen kann, ob und welche Maßnahmen er für die Beseitigung des Mangels vornehmen will. Dies entschied das OLG Koblenz mit Urteil vom 18.07.2019, 1 U 242/19.

Ablenkung durch ein achtjähriges Kind im Fahrzeug ist grob fahrlässig

Wie das OLG Frankfurt mit Urteil vom 12.02.2020, 2 U 43/19, entschied, stellt es eine grobe Fahrlässigkeit dar, wenn sich der Fahrer während der Fahrt mit einem Pkw auf der Autobahn in stockendem Verkehr zu einem Kind auf dem rechten Rücksitz umdreht und hier dann auf ein weiteres Fahrzeug auffährt. Ein KV muss die formbefindliche Fahrspur im stockenden Verkehr beobachten, gerade um gefährliche Situationen zu vermeiden.

Insofern ist der Fahrer verpflichtet, der Versicherung den Schaden zu erstatten.

Schnitt im Finger und Geschwindigkeitsüberschreitung

Das Amtsgericht Frankfurt am Main musste sich mit Urteil vom 22. März 2020, 971 OWi 955 JS-OWI 65423/19 mit einem Schnittempfänger auseinandersetzen. Der Betroffene fuhr innerhalb geschlossener Ortschaften um 50 km/h zu schnell.gegen ihn wurde eine Geldbuße von 235 € und ein Fahrverbot mit einer Dauer von einem Monat verhängt. Das Amtsgericht verneinte einen Notstand im Sinne von § 16 OWiG. Eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben der Ehefrau, die sich stark in den Fingern geschnitten hat, lag nicht vor. Es wäre zumutbar gewesen, den Rettungswagen zurufen, sodass Amtsgericht.

Veräußerung des Unfallwagens und Schadenminderungspflicht

Ein Geschädigter, der den Restwert seines beschädigten Fahrzeugs auf Grundlage eines Schadengutachtens mit mindestens drei Restwertangeboten hat ermitteln lassen, kann sich auf dieses Gutachten verlassen und das Fahrzeug zu diesem Preis veräußern. Eine Ausnahme wäre nur gegeben, wenn der Restwert aus damaliger Sicht für den Geschädigten nicht nachvollziehbar wäre. Dies hat das Amtsgericht Bad Hersfeld, Urteil vom 05.12.2019, 10 C 606/19 (20), entschieden.

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