Langer Nutzungsausfall bei Verkehrsunfall

Auch ein Nutzungsersatz auf die Dauer von einem Jahr ist möglich. Das Landgericht Bielefeld hat mit Urteil vom 15.11.2019, 2 O 85/16, dies einem Unfallgeschädigten zugesprochen. Der Vorhalt, ein Interimsfahrzeug bis zur Fertigstellung der Reparatur anzuschaffen, hatte konkret keinen Erfolg, da der Unfallgeschädigte hier keine Möglichkeiten hatte, dies vorzufinanzieren. Auch musste aufgrund der finanziellen Verhältnisse der Geschädigte die Reparatur nicht vorfinanzieren. Dem Unfallgeschädigten ist auch nicht zuzurechnen, dass Teile für das Fahrzeug nicht schnell geliefert werden konnten. Weiter war Hintergrund des Zuspruchs der langen Nutzungsausfalldauer, dass die Reparaturfirma Ihre Leistung von einer Vorschusszahlung abhängig gemacht hat, die die Versicherung nur zögerlich und nur teilweise erbrachte. Nach Abschluss der Reparatur verweigerte die Reparaturfirma die Herausgabe mit Berufung auf das Unternehmerpfandrecht, weil die Forderung nicht vollständig beglichen worden sei. Dies sei rechtens und folglich wegen der verzögerten Zahlung durch die Versicherung.