Ansprüche zwischen Ehegatten zur bestehenden Ehe sind gehemmt

Das Landesarbeitsgericht Hamm musste sich mit der Frage der Verjährung von Ansprüchen zwischen Ehegatten bei bestehender Ehe auseinandersetzen. Bei bestehender Ehe kommt die Hemmung nach § 207 Abs. 1 BGB in Betracht. Dies gilt nicht nur bei familienrechtlichen Ansprüchen, sondern auch bei Ansprüchen jeglicher Art, insbesondere auch, was das Landesarbeitsgericht zu entscheiden hatte, bei Ansprüchen aus einem Arbeitsverhältnis.

Der Gesetzgeber brachte damit zum Ausdruck, dass es unzumutbar ist, Ansprüche gegen den Ehegatten während der bestehenden Ehe durchzusetzen. So entscheid das LAG Hamm mit Urteil vom 25.01.2023, 9 Sa 798/22.

Der nackte Vermieter und die Mietminderung

Das OLG Frankfurt am Main hat mit Entscheidung vom 18.04.2023, Az: 2 U 43/22, entschieden, dass in einem gewerblich und privat genutzten Gebäude, in dem auch der Vermieter wohnt, dieser nackt in seinem Gartenanteil sich aufhalten könne, ohne dass eine Mietminderung wegen ästhetischer Beeinträchtigung möglich sei. Eine Gebrauchstauglichkeit  der Mietsache sei hier nicht eingeschränkt. Auch liege hier eine grob ungehörige Handlung im Sinne von § 118 OWiG nicht vor. Im zu entscheidenden Fall war es insbesondere so, dass man den Vermieter nur sehen konnte, wenn man sich weit aus einem Fenster hinausbeugt. Das Gericht hat hierin keine Berechtigung zur Mietminderung gesehen.

Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch: Maßnahmen zur Löschung von Bildern und Videos zeigen Wirkung

Mitteilung des BMF vom 14.06.2023

Bundesregierung beschließt jährlichen Bericht

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann und Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgelegten Bericht über die im Jahr 2022 ergriffenen Maßnahmen zum Zweck der Löschung von Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet („Telemedienangeboten mit kinderpornographischen Inhalten im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuches (StGB)“) beschlossen.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann:
„Sexualisierte Gewalt kann ganze Leben zerstören – gerade schon in der Kindheit. Deshalb ist die Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder für die Bundesregierung ein besonderes Anliegen. Kinderpornographische Inhalte sind nicht nur abstoßend, ihnen liegt häufig auch reale sexualisierte Gewalt gegen Kinder zugrunde. Die Aufdeckung und Meldung von kinderpornographischen Inhalten ist daher nicht nur wichtig, um deren Herstellung und Verbreitung zu verhindern. Sondern sie hilft vor allem auch, Opfer und Täter zu identifizieren – und dieses schreckliche Verbrechen zu stoppen.

Neben der Strafverfolgung setzt die Bundesregierung auf das schnelle Löschen kinderpornographischer Inhalte im Internet durch eine effektive Zusammenarbeit der beteiligten staatlichen und privaten Stellen. Die weiterhin hohen Löschquoten und vergleichsweise kurzen Bearbeitungszeiten belegen, dass das Konzept ‚Löschen statt Sperren‘ weiterhin wirkungsvoll ist. Wir müssen außerdem weiterhin die Präventionsarbeit stärken. Polizei, Justiz und Jugendämter brauchen zudem eine gute personelle und sachliche Ausstattung und Aus- und Fortbildung in diesen Bereichen. Wir werden beim Kampf gegen sexualisierte Gewalt nicht lockerlassen.“

Bundesinnenministerin Nancy Faeser:
„Kinder vor sexualisierter Gewalt zu schützen, hat für mich höchste Priorität. Es ist zutiefst erschütternd, dass jeden Tag 48 Kinder in Deutschland Opfer von sexueller Gewalt werden. So viele Fälle gab es 2022 im Schnitt jeden Tag. Diese Taten bedeuten unfassbares Leid für die Verwundbarsten in unserer Gesellschaft. Unsere Ermittlungsbehörden arbeiten daher mit Hochdruck daran, andauernde Missbrauchstaten zu beenden und die Tatverdächtigen schnell und konsequent zu ermitteln. Kein Täter darf sich vor Strafverfolgung sicher fühlen.

Auch im Jahr 2022 haben die Strafverfolgungsbehörden erfolgreich dafür gesorgt, dass Missbrauchsdarstellungen schnell gelöscht werden. Dies ist allerdings nur die Spitze des Eisbergs. In der Regel werden solche Bilder und Videos mehrfach im Internet geteilt. Einmal hochgeladen kursieren diese noch Jahre – das ist unerträglich für die Betroffenen und verletzt deren Würde und deren Rechte immer und immer wieder. Deshalb verhandeln wir intensiv über europäische Regeln, mit denen wir digitale Plattformen in die Pflicht nehmen wollen, damit Missbrauchsdarstellungen entdeckt, gelöscht und die Täter verfolgt werden. Mit dem EU-Zentrum gegen Kindesmissbrauch werden wir die Opfer unterstützen. Wir werden ihnen erstmals das ausdrückliche Recht geben, zu erfahren, ob Missbrauchsabbildungen noch im Umlauf sind. Den Betroffenen Rechte und eine Stimme zu geben, ist mir sehr wichtig.“

Wesentlicher Gegenstand des Berichts ist die statistische Auswertung der Löschbemühungen für das Jahr 2022 sowie eine Übersicht von Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch. Gemäß dem Prinzip „Löschen statt Sperren“ wurden auf der Grundlage von weitergeleiteten Hinweisen von den im Inland gehosteten Inhalten innerhalb von einer Woche nahezu alle gemeldeten kinderpornographischen Inhalte von den Hosting-Anbietern gelöscht (97,7 %). Über drei Viertel (76,3 %) der Inhalte wurden sogar bereits binnen zwei Tagen nach Eingang des Hinweises beim Bundeskriminalamt (BKA) gelöscht. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit vom Eingang des Hinweises beim BKA bis zur Löschung durch den Provider lag im Jahr 2022 bei 1,54 Tagen. Im Berichtszeitraum hat das BKA insgesamt 15.309 Hinweise zu kinderpornographischen Inhalten bearbeitet. Ungefähr die Hälfte (51,4 %) der Inhalte wurde im Inland gehostet. Wegen des komplexeren Verfahrensablaufs und der größeren Anzahl der beteiligten Stellen war für die Löschung im Ausland gehosteter Inhalte mehr Zeit erforderlich. Hier waren 53,2 % der Inhalte binnen einer Woche nach Eingang des Hinweises beim BKA gelöscht; nach vier Wochen betrug die Löschquote 88,5 %. Die nicht gelöschten Inhalte wurden der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) zur Durchführung eines Indizierungsverfahrens zugeleitet.

Der Deutsche Bundestag hatte in der 17. Wahlperiode auf Vorschlag der Bundesregierung entschieden, bei der Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet zusätzlich zu einer konsequenten Strafverfolgung der Täter auf das Prinzip „Löschen statt Sperren“ zu setzen. In diesem Zusammenhang ist die Bundesregierung aufgefordert worden, ab dem Jahr 2013 jährlich jeweils für das vorangegangene Kalenderjahr über den Erfolg der Löschmaßnahmen zu berichten. Zur Information des Deutschen Bundestages enthält der Bericht zudem ausgewählte Maßnahmen und Projekte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung im Internet, unter anderem Informationen zu den Pflichten von Online-Plattformen zur Moderation von Inhalten nach dem Digital Services Act (DSA), sowie zu europäischen und internationalen Bemühungen und Aktivitäten zur Bekämpfung der sexuellen Gewalt gegen Kinder, u.a. die europäische Strategie für ein besseres Internet für Kinder (BIK+) und die Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung und Gewalt gegen Kinder im G7-Rahmen. Der Bericht wurde dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet.

Den Bericht finden Sie hier.
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